- herausgeben
- publizieren; freigeben; veröffentlichen; verlegen; emittieren; in Umlauf setzen; auflegen; ausstellen; in Umlauf bringen; verbreiten; ausgeben (Banknoten); rückvergüten; erstatten; zurückgeben; ausgleichen; bezahlen; begleichen; zurückzahlen; retournieren (österr.)
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he|r|aus|ge|ben [hɛ'rau̮sge:bn̩], gibt heraus, gab heraus, herausgegeben:1. <tr.; hat beim Bezahlen Wechselgeld zurückgeben:er gab mir fünf Euro heraus; auch itr.> ich kann [Ihnen] nicht herausgeben; können Sie auf hundert Euro herausgeben?2. <tr.; hat (ein Buch o. Ä. als Verleger) veröffentlichen:ein Buch über Goethe herausgeben.3. <tr.; hat jmdn., etwas, was man in seinem Besitz festgehalten hat, gegen seinen Willen freigeben, jmdm. überlassen:die Beute, einen Gefangenen herausgeben; als sie der alten Frau drohten, gab sie den maskierten Tätern ihre Handtasche heraus.* * *
I 〈V. tr.〉3. zurückgeben, wiedergeben (Wechselgeld)4. ausliefern (Gefangene)5. veröffentlichen (Buch)● gestohlenes Gut \herausgeben; gib mir den Koffer (durchs Fenster) heraus!; geben Sie mir bitte zwei Euro heraus, das Übrige ist für Sie; können Sie \herausgeben? haben Sie passendes Wechselgeld?; haben Sie das Geld nicht passend, ich kann nicht \herausgeben; die Speisen von der Küche in den Speisesaal \herausgeben; Goethes Werke, herausgegeben von XY 〈Abk.: hrsg., hg.〉II 〈V. intr.; umg.〉 jmdm. \herausgeben jmdm. gut, schlagfertig antworten können◆ Die Buchstabenfolge her|aus... kann auch he|raus... getrennt werden.* * *
he|r|aus|ge|ben <st. V.; hat:er gab den Koffer durchs Fenster heraus.2. jmdn. od. etw., in dessen Besitz man sich gebracht hat od. dessen Besitz einem zustand, freigeben, jmdm. auf Verlangen [wieder] aushändigen:etw. ungern, widerwillig h.;die Beute, den Gefangenen h.;sie wollte die Schlüssel nicht h.3.a) beim Bezahlen Wechselgeld zurückgeben:[jmdm.] zu wenig, zu viel, falsch h.;sie gab [mir] auf 10 Euro heraus;können Sie h.? (haben Sie passendes Kleingeld?);b) (landsch.) jmdm. auf eine Äußerung eine gebührende Antwort erteilen:ich habe [ihm] ganz schön herausgegeben.4.a) für die Veröffentlichung eines Mediums die Verantwortung tragen:eine Zeitschrift, ein Buch, eine CD h.;seine Aufsätze wurden in Buchform von einem bekannten Verlag herausgegeben (veröffentlicht);Goethes Werke, herausgegeben (Abk.: hrsg., hg.) von …;die Post gibt wieder einen Satz Wohlfahrtsmarken heraus;Gedenkmünzen h.;c) [als Gesetz o. Ä.] erlassen, zur Kenntnis bringen:eine Anweisung, einen Erlass h.* * *
he|raus|ge|ben <st. V.; hat: 1. von dort drinnen hierher nach draußen ↑geben (1 a), reichen: er gab den Koffer durchs Fenster heraus. 2. jmdn. od. etw., in dessen Besitz man sich gebracht hat od. dessen Besitz einem zustand, freigeben, jmdm. auf Verlangen [wieder] aushändigen, dem eigentlichen Besitzer [wieder] überlassen: etw. ungern, widerwillig h.; die Beute, den Gefangenen h.; sie wollte die Schlüssel nicht h.; Der Fourier soll eine Decke h. (Gaiser, Jagd 141); Alle amtlichen Nachprüfer waren sich einig: Ein schuldhafter Fehler wurde nicht gemacht. Deshalb brauchen die Unterlagen nicht herausgegeben werden (Hackethal, Schneide 50). 3. a) beim Bezahlen Wechselgeld zurückgeben: [jmdm.] zu wenig, zu viel, falsch h.; sie gab [mir] auf 20 Mark heraus; können Sie h.? (haben Sie passendes Kleingeld?); b) (landsch.) jmdm. auf eine Äußerung eine gebührende Antwort erteilen: ich habe [ihm] ganz schön herausgegeben. 4. a) für die Veröffentlichung eines Druckwerks die Verantwortung tragen: eine Zeitschrift, ein Buch h.; seine Aufsätze wurden in Buchform von einem bekannten Verlag herausgegeben (veröffentlicht); Goethes Werke, herausgegeben (Abk.: hrsg., hg.) von ...; b) [als etw. Neues] ↑herausbringen (3 b): die Post gibt wieder einen Satz Wohlfahrtsmarken heraus; Gedenkmünzen h.; c) [als Gesetz o. Ä.] erlassen, zur Kenntnis bringen: eine Anweisung, einen Erlass h.; Der Bundesvorstand kann einstimmige Empfehlungen h. (Fraenkel, Staat 275). 5. (selten) zu sich Genommenes wieder von sich geben; erbrechen: nimmt Enderlin ein paar Löffel, muss aber alles wieder h. (Frisch, Gantenbein 229).
Universal-Lexikon. 2012.